AGBs IT
1.Geltungsbereich der AGB, Änderungen 1.1. Die Firma CSK-NETWORK (im Folgenden CSK-NETWORK genannt) erbringt ihre Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die TKV gilt auch, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. 1.2. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn CSK-NETWORK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.3. Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten teilt CSK-NETWORK dem Kunden mit. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. CSK-NETWORK wird den Kunden in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht besonders hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, tritt die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. 1.4. Bei einer Änderung der von CSK-NETWORK zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen CSK-NETWORK dem Kunden Zugang gewährt, kann CSK-NETWORK die vom Kunden vertraglich geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Dies gilt insbesondere für die Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummern (wie z.B. 0190/0900/0137 usw.). Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an die Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen (z.B. TKV) sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das regulatorische Umfeld). CSK-NETWORK teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit. 1.5. Im Fall einer Änderung des Umsatzsteuersatzes gilt Ziffer 1.4 entsprechend. 2.Vertragsschluss 2.1. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden und die schriftliche, mündliche oder elektronische Auftragsbestätigung von CSK-NETWORK zustande. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden, da CSK-NETWORK zunächst die technische Verfügbarkeit prüfen muss. Die Annahme durch CSK-NETWORK kann auch durch Freischaltung erfolgen. 3.Leistungen von CSK-NETWORK 3.1. Der von CSK-NETWORK zu erbringende Leistungsumfang einschließlich der geschuldeten Verfügbarkeit der Dienste ergibt sich aus dem Auftragsformular und der Leistungsbeschreibung. 3.2. Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, hat der Anschluss eine durchschnittliche über 365 Tage gemittelte Verfügbarkeit von 98,5 %. Der Anschluss gilt als nicht verfügbar, wenn von ihm keine abgehenden Verbindungen hergestellt werden können oder wenn im Netz von CSK-NETWORK für den Anschluss ankommende Verbindungen zum Anschluss nicht hergestellt werden können. 3.3. In Fällen höherer Gewalt ist CSK-NETWORK von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben, sowie alle sonstigen Ereignisse, die CSK-NETWORK nicht zu vertreten hat. 3.4. Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllt. 3.5. BenötigtWERMATEC-MEDIA E.K. zur Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen Leitungen oder sonstige technische Vorleistungen Dritter, so gilt die Verpflichtung von CSK-NETWORK zur Bereitstellung des Kundenanschlusses bzw. zur Erbringung ihrer sonstigen Leistung vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen, soweit CSK-NETWORK die Vorleistung rechtzeitig beauftragt hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht auf einem Verschulden von CSK-NETWORK beruht. 4.Internetzugänge und DSL-Leistungen von CSK-NETWORK 4.1. CSK-NETWORK bietet Telefon- und Internetanschlüsse auf Basis der DSL-Technologie bzw. der Richtfunk-Technologie an. Die Punkte 4.2 bis 4.3 gelten nur bei Realisierung über DSL (über die Telefon-Kupferleitung): 4.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die an einem Standort realisierbare DSL-Bandbreite (also die Synchronisationsbandbreite des Modems) von der Qualität der durch die Deutsche Telekom AG bereitgestellte Kupferleitung (TAL) abhängig ist. Diese bestimmt auch, ob ein DSL-Anschluss überhaupt realisiert werden kann. Die mögliche Bandbreite kann daher erst nach der erfolgten Inbetriebnahme ermittelt werden. CSK-NETWORK wird nach erfolgter Installation die maximal mögliche Bandbreite festlegen. Sollte diese geringer als die vom Kunden beauftragte Bandbreite sein, hat der Kunde die Möglichkeit, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Dies hat er innerhalb von 14 Tagen nach Schaltung schriftlich per eingeschriebenem Brief anzuzeigen. 4.3. Dem Kunden ist bekannt, dass sich die auf einer Kupferleitung realisierbare Bandbreite im Laufe der Vertragslaufzeit verändern kann. Gründe hierfür können z.B. Störeinflüsse durch neu geschaltete DSL-Anschlüsse im Hauptkabel der Deutschen Telekom AG sein. Hierdurch kann es möglich sein, dass eine zuvor bereitgestellte DSL-Bandbreite sich nicht mehr realisieren lässt. 4.4. Für den Internetzugang über CSK-NETWORK dürfen nur die von CSK-NETWORK angebotenen oder als kompatibel bezeichneten Endeinrichtungen (DSL-Router bzw. sonstige Anschlusseinrichtung) verwendet werden. 4.5. Im Falle der späteren Buchung eines höherwertigen Produktes innerhalb eines beauftragten Telekommunikationsdienstes endet die Bereitstellung des gebuchten Produktes mit der Bereitstellung des höherwertigen Produktes. Mit dieser Bereitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit für das höherwertige Produkt. 5.Kabelfernsehen von CSK-NETWORK 5.1. Der Vertrag regelt die Einrichtung und Überlassung eines Kabelanschlusses an der im Auftrag angegebenen Adresse sowie - soweit beauftragt - die Erbringung von Telekommunikationsdiensten. 5.2. Bei Beauftragung eines Kabelanschlusses sowie zeitgleicher und/oder zeitversetzter Beauftragung von Telekommunikationsdiensten werden unabhängige Vertragsverhältnisse begründet. 5.3. Im Falle der späteren Buchung eines höherwertigen Produktes innerhalb eines beauftragten Telekommunikationsdienstes endet die Bereitstellung des gebuchten Produktes mit der Bereitstellung des höherwertigen Produktes. Mit dieser Bereitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit für das höherwertige Produkt. 5.4. CSK-NETWORK stellt beim Kabelanschluss Programmsignale nach Maßgabe der Gesetze, Entscheidungen Dritter wie z.B. Landesmedienanstalten, Programmanbieter, zur Verfügung. Eine vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken wird durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet. Der Kunde muss daher damit rechnen, dass nicht jederzeit dieseleben Signale auf dieselbe Art und Weise übermittelt werden. 5.5. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs z.B. durch Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfall, Antennenausfall – berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Entgelte. Dies gilt auch bei Ausfall oder Störung des Eingangssignals oder bei Programmänderungen, auf die CSK-NETWORK keinen Einfluss hat. 5.6. Wenn und soweit sich ihre folgenden Kosten die Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkfunksignalen sowie Telekommunikationsdiensten insgesamt erhöhen, ist CSK-NETWORK bei einer Erhöhung der Kosten zu einer Erhöhung der Entgelte berechtigt: Signalkosten oder Kosten dritter Vorlieferanten, Urheberrechtsvergütungen, oder besondere Kosten für die technische Bereitstellung von Diensten/der Versorgung, Lohn-und Materialkosten und Kosten durch Umrüstungen von Kopfstellen, die technisch oder rechtlich erforderlich oder angezeigt sind. 6.Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 6.1. Der Kunde stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von CSK-NETWORK erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. 6.2. Der Kunde gewährt CSK-NETWORK und seinen Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den Kundenanschlüssen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 6.3. Der Kunde stellt CSK-NETWORK und ihren Erfüllungsgehilfen die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, insbesondere über verdeckt verlegte Leitungen und Rohre, zur Verfügung. 6.4. Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von CSK-NETWORK vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von CSK-NETWORK schädigen können. 6.5. Der Kunde wird den Anschluss an das WERMATEC-MEDIA E.K.-Netz nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, die Dritte belästigen oder bedrohen. Vor der Einrichtung einer Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten wird er dessen Einverständnis einholen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere a)keine übermäßige Belastung der Netzinfrastruktur der CSK-NETWORK oder fremderNetzwerke, Rechner oder Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten oder eine anderweitige exzessive Nutzung zu verursachen, insbesondere das massenhafte Versenden von E-Mails oder sonstiger Nachrichten (Spam, JunkMails) zu unterlassen; b)es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme eines fremden Rechners, Rechnersystems,Netzwerkes oder Zugangsaccounts zu überwinden oder zu umgehen („hacken“), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus, zu beeinträchtigen („Denial of Service“-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscans). In diesem Rahmen hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich mit Hilfe des Richtfunk-Zugangs und der im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Nutzer bestimmt sind. c)den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung zu verstoßen, insbesondere keine Inhalte zu versenden oder zu empfangen, die strafrechtliche Tatbestände, insbesondere Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsschützende Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185- 189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter, wie Namens-, Urheber- und Markenrechte, verletzen, sowie nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Nutzungen vorzunehmen, die das Ansehen der CSK-NETWORK schädigen können. Der Kunde hat gezielte Verweise auf Angebote im vorstehenden Sinne wie eigene Angebote zu vertreten. 6.6. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus den Punkten 6.5, so ist die CSK-NETWORK berechtigt, den Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsregeln abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Schaden der CSK-NETWORK nachweisen. Der wiederholte Verstoß gegen die Nutzungsregeln auch nach erfolgter Abmahnung berechtigt die CSK-NETWORK zur außerordentlichen Kündigung unter sofortiger Sperrung des Zugangs. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann die CSK-NETWORK sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter sofortiger Sperrung des Internet-Zugangs kündigen. Das gleiche Recht steht der CSK-NETWORK zu im Falle des exzessiven, häufigen und fortwährenden Empfangens großer Datenmengen („z. B. E-Mail-Bombing“), das geeignet ist, die Leistungserbringung der CSK-NETWORK insgesamt zu beeinträchtigen. 6.7. Der Kunde wird die „Telefon-Flatrate ins dt. Festnetz“ nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere wird er keine dauerhaften Verbindungen zwischen zwei Endstellen (Dauerwählverbindungen) herstellen, keine dauerhafte Anrufweiterschaltung einrichten und die Tarifzone nicht für Call-Center-, Fax-Broadcast- oder sonstige Telemarketing-Dienstleistungen einsetzen. Ausgeschlossen ist auch die gewerbliche Überlassung von Verbindungsleistungen an Dritte. CSK-NETWORK kann die Verbindung automatisch trennen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung vorliegen (z.B. sechsstündige Verbindung). Bei Zuwiderhandlung ist CSK-NETWORK ferner zur Berechnung der Entgelte nach der jeweils gültigen Standard-Minutenpreisliste ohne Option ermächtigt. Weitergehende Rechte der CSK-NETWORK bleiben unberührt. 6.8. Der Kunde teilt CSK-NETWORK unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und Rechtsform, seiner Anschrift, seines Geschäftssitzes und seiner Bankverbindung schriftlich mit. 6.9. Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers bei. CSK-NETWORK erteilt dem Grundstückseigentümer die nach der TKV vorgesehene Gegenerklärung. 7.Vergütung 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, werden Telefongebühren in einem 60-Sekunden-Takt abgerechnet. 7.2. CSK-NETWORK stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt CSK-NETWORK einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt CSK-NETWORK nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. 7.3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Manipulationen durch Dritte vorliegen, und die dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Sicherheitsvorkehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu treffen. 7.4. In der Regel erstellt CSK-NETWORK dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss CSK-NETWORK sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig. 7.5. CSK-NETWORK erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung. Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des §14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird die Mitbenutzerdes Anschlusses darüber informieren, dass er im Rechnungsarchiv Auswertungen der Verbindungsdaten vornehmen kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Stand 01.05.2016 |